Schwerbehindertenrecht
Ich prüfe den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und Ihre Merkzeichen und lege Widerspruch ein, wenn die Bewertung zu niedrig ausgefallen ist.
Ich kümmere mich persönlich darum. Schildern Sie mir Ihren Fall – Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung.
Am schnellsten geht es über das Anfrageformular. Sie erreichen mich aber auch direkt:
Wenn der Bescheid nicht stimmt
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Ein abgelehnter Antrag, ein zu niedriger Grad der Behinderung, ein verweigerter Pflegegrad: Bescheide von Behörden und Kassen sind oft schwer zu durchschauen – und häufiger falsch, als man denkt. Ich prüfe Ihren Bescheid und lege für Sie Widerspruch ein.
Worum es geht
Das Sozialrecht regelt die Leistungen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen zustehen – bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder im Alter. Doch zwischen dem, was Ihnen zusteht, und dem, was bewilligt wird, klafft oft eine Lücke. Anträge werden abgelehnt, ein Grad der Behinderung zu niedrig festgesetzt, ein Pflegegrad verweigert.
Viele Betroffene nehmen einen ablehnenden Bescheid als endgültig hin – dabei ist er es nicht. Ein erheblicher Teil aller Widersprüche im Sozialrecht ist erfolgreich. Es lohnt sich fast immer, eine Ablehnung fachkundig prüfen zu lassen, statt sie ungeprüft zu akzeptieren.
Ich prüfe Ihren Bescheid, erkläre Ihnen in verständlichen Worten, woran es liegt, und lege – wenn Aussicht auf Erfolg besteht – fristgerecht Widerspruch ein. Bleibt dieser erfolglos, vertrete ich Sie auch vor dem Sozialgericht.
Wobei ich Sie unterstütze
Das Sozialrecht ist breit – von der Schwerbehinderung über die Pflege bis zur Rente. Ich begleite Sie in den Bereichen, in denen es am häufigsten zu Ablehnungen kommt.
Ich prüfe den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und Ihre Merkzeichen und lege Widerspruch ein, wenn die Bewertung zu niedrig ausgefallen ist.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder ganz abgelehnt, prüfe ich das Gutachten und setze mich für die richtige Einstufung ein.
Geht es um die Kostenübernahme einer Reha-Maßnahme oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, prüfe ich Ihre Ansprüche und die Entscheidung der Krankenkasse.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellen sich häufig Fragen zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente sowie zur Opferentschädigung – auch hier kommt es auf die richtige rechtliche Einordnung an.
Bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten sowie beim Zusammentreffen von Rente und Einkommen prüfe ich, welche Ansprüche bestehen und ob die Berechnung der Rentenversicherung zutreffend ist.
Von der fristgerechten Einlegung des Widerspruchs bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht übernehme ich das gesamte Verfahren für Sie.
Erkennen Sie Ihr Anliegen wieder? Dann sollten wir sprechen.
So gehen wir vor
Damit Sie den Überblick behalten, strukturiere ich Ihren Fall in klare, nachvollziehbare Schritte – und behalte dabei stets die Frist im Auge.
Sie senden mir Ihren Bescheid. Ich prüfe sofort, wie viel Zeit für den Widerspruch bleibt.
Ich bewerte, ob und warum der Bescheid angreifbar ist – und sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.
Fristgerecht und fachlich begründet lege ich für Sie Widerspruch bei der zuständigen Stelle ein.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, vertrete ich Sie konsequent vor dem Sozialgericht.
In Kooperation
Gerade im Sozialrecht entscheidet oft die Erfahrung mit den Verfahren selbst. Für komplexe Fälle arbeite ich mit Rechtsanwalt Dr. Fichte zusammen – Richter am Bundessozialgericht a. D.
Für Sie heißt das: persönliche Betreuung und engagierte Vertretung – ergänzt durch gebündelte Expertise und unterschiedliche Perspektiven.
Die Widerspruchsfrist läuft – und ein zweiter Blick lohnt sich fast immer. Schildern Sie mir Ihren Fall, ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Widerspruch lohnt.
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