Wenn der Bescheid nicht stimmt

Tätigkeitsgebiet

Sozialrecht & Ihr Widerspruch

Ein abgelehnter Antrag, ein zu niedriger Grad der Behinderung, ein verweigerter Pflegegrad: Bescheide von Behörden und Kassen sind oft schwer zu durchschauen – und häufiger falsch, als man denkt. Ich prüfe Ihren Bescheid und lege für Sie Widerspruch ein.

Sozialrecht: ein Bescheid der Behörde im Briefkasten
Nur 1 Monat FristWiderspruchsfrist rechtzeitig wahren
Fachwissen & KooperationFachwissen im Sozialrecht – ergänzt durch die Kooperation mit einem Richter am BSG a. D.
Termine bei Ihnen zu Hause oder onlineAuf Wunsch Hausbesuch oder Videotermin – flexibel und ohne weite Wege

Worum es geht

Ein „Nein“ ist nicht das letzte Wort

Das Sozialrecht regelt die Leistungen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen zustehen – bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder im Alter. Doch zwischen dem, was Ihnen zusteht, und dem, was bewilligt wird, klafft oft eine Lücke. Anträge werden abgelehnt, ein Grad der Behinderung zu niedrig festgesetzt, ein Pflegegrad verweigert.

Viele Betroffene nehmen einen ablehnenden Bescheid als endgültig hin – dabei ist er es nicht. Ein erheblicher Teil aller Widersprüche im Sozialrecht ist erfolgreich. Es lohnt sich fast immer, eine Ablehnung fachkundig prüfen zu lassen, statt sie ungeprüft zu akzeptieren.

Ich prüfe Ihren Bescheid, erkläre Ihnen in verständlichen Worten, woran es liegt, und lege – wenn Aussicht auf Erfolg besteht – fristgerecht Widerspruch ein. Bleibt dieser erfolglos, vertrete ich Sie auch vor dem Sozialgericht.

Wobei ich Sie unterstütze

Ihre Bereiche im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist breit – von der Schwerbehinderung über die Pflege bis zur Rente. Ich begleite Sie in den Bereichen, in denen es am häufigsten zu Ablehnungen kommt.

Schwerbehindertenrecht

Ich prüfe den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und Ihre Merkzeichen und lege Widerspruch ein, wenn die Bewertung zu niedrig ausgefallen ist.

Pflegeversicherungsrecht

Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder ganz abgelehnt, prüfe ich das Gutachten und setze mich für die richtige Einstufung ein.

Krankenversicherung

Geht es um die Kostenübernahme einer Reha-Maßnahme oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, prüfe ich Ihre Ansprüche und die Entscheidung der Krankenkasse.

Unfallversicherung

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellen sich häufig Fragen zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente sowie zur Opferentschädigung – auch hier kommt es auf die richtige rechtliche Einordnung an.

Rentenversicherung

Bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten sowie beim Zusammentreffen von Rente und Einkommen prüfe ich, welche Ansprüche bestehen und ob die Berechnung der Rentenversicherung zutreffend ist.

Widerspruch & Klage

Von der fristgerechten Einlegung des Widerspruchs bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht übernehme ich das gesamte Verfahren für Sie.

Typische Anliegen im Sozialrecht

Erkennen Sie Ihr Anliegen wieder? Dann sollten wir sprechen.

Grad der Behinderung (GdB) Merkzeichen Pflegegrad Erwerbsminderungsrente Witwenrente Reha-Maßnahme Heil- & Hilfsmittel Arbeitsunfall Wegeunfall Verletztenrente Opferentschädigung Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht Ablehnungsbescheid

So gehen wir vor

Vom Bescheid zum Widerspruch – Schritt für Schritt

Damit Sie den Überblick behalten, strukturiere ich Ihren Fall in klare, nachvollziehbare Schritte – und behalte dabei stets die Frist im Auge.

Bescheid einreichen

Sie senden mir Ihren Bescheid. Ich prüfe sofort, wie viel Zeit für den Widerspruch bleibt.

Erfolgsaussichten prüfen

Ich bewerte, ob und warum der Bescheid angreifbar ist – und sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

Widerspruch einlegen

Fristgerecht und fachlich begründet lege ich für Sie Widerspruch bei der zuständigen Stelle ein.

Notfalls klagen

Bleibt der Widerspruch erfolglos, vertrete ich Sie konsequent vor dem Sozialgericht.

In Kooperation

Stark im Verbund

Gerade im Sozialrecht entscheidet oft die Erfahrung mit den Verfahren selbst. Für komplexe Fälle arbeite ich mit Rechtsanwalt Dr. Fichte zusammen – Richter am Bundessozialgericht a. D.

Rechtsanwalt Dr. Fichte Richter am Bundessozialgericht a. D. · Kooperationspartner

Für Sie heißt das: persönliche Betreuung und engagierte Vertretung – ergänzt durch gebündelte Expertise und unterschiedliche Perspektiven.

Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen

Die Widerspruchsfrist läuft – und ein zweiter Blick lohnt sich fast immer. Schildern Sie mir Ihren Fall, ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Jetzt Bescheid prüfen lassen