Beamtenrecht
Bei dienstlichen Beurteilungen, Disziplinarverfahren, Versetzungen und Umsetzungen sowie besoldungs- und dienstrechtlichen Fragen.
Ich kümmere mich persönlich darum. Schildern Sie mir Ihren Fall – Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung.
Am schnellsten geht es über das Anfrageformular. Sie erreichen mich aber auch direkt:
Wenn der Bescheid nicht stimmt
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Ein Bescheid der Behörde, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind dem Handeln des Staates nicht schutzlos ausgeliefert. Ich prüfe die Entscheidung, lege Widerspruch ein und vertrete Sie – wenn nötig – vor dem Verwaltungsgericht.
Worum es geht
Das Verwaltungsrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat – überall dort, wo eine Behörde durch einen Bescheid in Ihre Rechte eingreift: im Beamtenverhältnis, bei einer beruflichen oder gewerblichen Zulassung, in Schul- und Prüfungsangelegenheiten oder bei polizeilichen Maßnahmen. In all diesen Fällen sind Sie dem Handeln des Staates nicht schutzlos ausgeliefert.
Ein behördlicher Bescheid ist kein endgültiges Urteil, sondern eine Verwaltungsentscheidung, die an Recht und Gesetz gebunden ist. Wird das Amt seiner Begründungspflicht nicht gerecht, wägt es Ihre Interessen nicht richtig ab oder legt es die Vorschriften falsch aus, kann der Bescheid rechtswidrig sein – und angreifbar.
Ich prüfe für Sie, ob die Entscheidung der Behörde einer rechtlichen Kontrolle standhält, lege Widerspruch ein und vertrete Sie – wenn nötig – vor dem Verwaltungsgericht. Dabei behalte ich stets im Blick, was für Sie das wirtschaftlich und persönlich sinnvollste Vorgehen ist.
Wobei ich Sie unterstütze
Das Verwaltungsrecht ist weit gefächert. Ich vertrete Sie schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen – dort, wo behördliche Entscheidungen besonders tief in den Alltag und den Beruf eingreifen.
Bei dienstlichen Beurteilungen, Disziplinarverfahren, Versetzungen und Umsetzungen sowie besoldungs- und dienstrechtlichen Fragen.
Bei Gewerbeuntersagungen, Berufszulassungen, behördlichen Auflagen und berufsrechtlichen Entscheidungen.
Bei schulrechtlichen Entscheidungen, Zeugnis- und Notenfragen, Prüfungsentscheidungen, Nichtbestehen von Prüfungen sowie Schulaufnahme, Schulwechsel und Schülerbeförderung.
Bei polizeilichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen, Platzverweisen, Aufenthaltsverbote und weiteren Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Erkennen Sie Ihr Anliegen wieder? Dann sollten wir sprechen.
So gehen wir vor
Damit Sie den Überblick behalten, strukturiere ich Ihren Fall in klare Schritte – fristbewusst und mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Sie senden mir den Bescheid. Ich prüfe sofort, welche Frist läuft und ob er angreifbar ist.
Ich bewerte, ob die Behörde formell und inhaltlich korrekt entschieden hat – und sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.
Fristgerecht und fundiert begründet lege ich für Sie Widerspruch bei der zuständigen Behörde ein.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, vertrete ich Sie konsequent vor dem Verwaltungsgericht.
Ob Beamtenrecht, Gewerbe, Schule oder Ordnungsrecht: Ein behördlicher Bescheid ist selten das letzte Wort. Schildern Sie mir Ihren Fall – ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt.
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